D.A.S. Prozessfinanzierung

Mittelständlet wehrt sich gegen Google

München Stadt/ München Land | 18.02.2011

Kleine Firma, großer Gegner: Der Software-Unternehmer Ernst R. ist überzeugt, dass der Suchmaschinen-Dienst Google eine Marken- und Wettbewerbsverletzung begangen und Wettbewerber bevorzugt hat. Doch wie geht man als klassisches, mittelständisches Unternehmen - mit begrenzten finanziellen Mitteln - gegen einen millionenschweren Konzern vor?

Unterstützung bekommt Ernst R. von der D.A.S. Prozessfinanzierung, sie nimmt sich gemäß ihrem Motto "Sie haben den Fall. Die Prozessfinanzierung die Mittel" seines Themas an, übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten, damit der Kläger vor Gericht ziehen kann. Der starke Partner bringt die Wendung und letztlich den Erfolg für Ernst R.: Nur drei Tage nach der Zustellung der Klage bietet Google eine "kaufmännische Lösung" an, die Parteien vergleichen sich.
 
"Dieser Fall aus unserem Arbeitsalltag zeigt perfekt, wie punktgenau ein Prozessfinanzierer unterstützen kann, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Ansprüche geht", erklärt Luc Weinmann, Leiter des Geschäftsbereichs Prozessfinanzierung. "Denn häufig scheitert die Durchsetzung des Rechts nicht an der juristischer Sachlage, sondern schlicht an der finanziellen Belastung, die ein Prozess für den Kläger bedeutet." Das Modell der Prozessfinanzierung ist die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten gegen eine Beteiligung am Prozesserlös. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein: Etwa, dass ein Streitwert von mindestens 50.000 Euro besteht, dass der Fall berechtigte Aussicht auf Erfolg hat und der Beklagte selbst über eine ausreichende Bonität verfügt.
 
All das trifft im Fall von Ernst R. zu, der sich eher zufällig einem so großen Gegner konfrontiert sah: Eigentlich war er zufrieden mit seiner Findbarkeit bei Google. Sein Software-Unternehmen wurde sogar unter den ersten Treffern gelistet, wenn er den Branchenbegriff seiner Firma in die Suchmaske eintrug. Doch dann stellte R. fest, dass die Annonce seines Mitbewerbers immer sehr prominent in der Anzeigen-Leiste angezeigt wurde. Ernst R. vermutete nun, dass dieser Konkurrent mithilfe gezielter Keyword-Platzierung die Positionierung der Anzeige forciert hat.
 
Ernst R. leitete über seinen Anwalt ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen seinen Mitbewerber ein – doch dieser bestritt den Vorwurf vehement. Zu Recht: Während des Prozesses stellte sich heraus, dass Google selbst die Anzeige platziert und somit klar das geltende Marken- und Wettbewerbsrecht verletzt hatte. Ernst R. war ratlos: Er hatte den Prozess verloren – und im Gegenzug ein mächtiges Unternehmen als neuen Gegner bekommen.
 
Das Risiko eines Prozesses gegen den Internet-Giganten schüchterte ihn nicht nur ein, er wollte auch die solide finanzielle Ausstattung seines Unternehmens und die damit verbundenen Arbeitsplätze nicht unnötig aufs Spiel setzen. Dann jedoch machte ihn sein Anwalt auf die Option der Prozessfinanzierung aufmerksam: Nach positiver Beurteilung der Chancen des Klägers bot diese ihm den nötigen finanziellen Rückhalt für seine Klage – Ernst R. verlangte nun von Google Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz.
 
Ernst R.s Courage zahlte sich aus: Nur drei Tage nach der Zustellung der Klage bot Google eine "kaufmännische Lösung" an. Die Parteien verglichen sich auf eine Zahlung einer hohen fünfstelligen Summe. "Auf den ersten Blick erscheint die Aufgabe, gegen Google vorzugehen, für einen Einzelnen natürlich schier unlösbar", fasst Luc Weinmann zusammen. "Doch mit Unterstützung der D.A.S. Prozessfinanzierung konnte sich der Unternehmer erfolgreich wehren – schließlich wollte er nicht nur zu seinem Recht kommen, sondern auch verhindern, dass es anderen Unternehmen so geht wie ihm."

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