München Stadt/ München Land | 18.02.2011
Kleine
Firma, großer Gegner: Der Software-Unternehmer Ernst R. ist überzeugt, dass
der Suchmaschinen-Dienst Google eine Marken- und Wettbewerbsverletzung
begangen und Wettbewerber bevorzugt hat. Doch wie geht man als klassisches,
mittelständisches Unternehmen - mit begrenzten finanziellen Mitteln - gegen
einen millionenschweren Konzern vor?
Unterstützung bekommt Ernst R. von der
D.A.S. Prozessfinanzierung, sie nimmt sich gemäß ihrem Motto "Sie haben den
Fall. Die Prozessfinanzierung die Mittel" seines Themas an, übernimmt die Gerichts-
und Anwaltskosten, damit der Kläger vor Gericht ziehen kann. Der starke
Partner bringt die Wendung und letztlich den Erfolg für Ernst R.: Nur drei
Tage nach der Zustellung der Klage bietet Google eine "kaufmännische Lösung"
an, die Parteien vergleichen sich.
"Dieser
Fall aus unserem Arbeitsalltag zeigt perfekt, wie punktgenau ein
Prozessfinanzierer unterstützen kann, wenn es um die Durchsetzung
berechtigter Ansprüche geht", erklärt Luc Weinmann, Leiter des Geschäftsbereichs
Prozessfinanzierung. "Denn häufig scheitert die Durchsetzung des Rechts nicht
an der juristischer Sachlage, sondern schlicht an der finanziellen Belastung,
die ein Prozess für den Kläger bedeutet." Das Modell der Prozessfinanzierung
ist die Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten gegen eine Beteiligung am
Prozesserlös. Allerdings müssen dafür einige Kriterien erfüllt sein: Etwa,
dass ein Streitwert von mindestens 50.000 Euro besteht, dass der Fall
berechtigte Aussicht auf Erfolg hat und der Beklagte selbst über eine ausreichende
Bonität verfügt.
All das trifft im Fall von Ernst R. zu, der sich eher
zufällig einem so großen Gegner konfrontiert sah: Eigentlich war er zufrieden
mit seiner Findbarkeit bei Google. Sein Software-Unternehmen wurde sogar
unter den ersten Treffern gelistet, wenn er den Branchenbegriff seiner Firma
in die Suchmaske eintrug. Doch dann stellte R. fest, dass die Annonce seines
Mitbewerbers immer sehr prominent in der Anzeigen-Leiste angezeigt wurde.
Ernst R. vermutete nun, dass dieser Konkurrent mithilfe gezielter
Keyword-Platzierung die Positionierung der Anzeige forciert hat.
Ernst R. leitete über seinen Anwalt ein einstweiliges
Verfügungsverfahren gegen seinen Mitbewerber ein – doch dieser bestritt den
Vorwurf vehement. Zu Recht: Während des Prozesses stellte sich heraus, dass
Google selbst die Anzeige platziert und somit klar das geltende Marken- und
Wettbewerbsrecht verletzt hatte. Ernst R. war ratlos: Er hatte den Prozess
verloren – und im Gegenzug ein mächtiges Unternehmen als neuen Gegner bekommen.
Das Risiko eines Prozesses gegen den Internet-Giganten
schüchterte ihn nicht nur ein, er wollte auch die solide finanzielle
Ausstattung seines Unternehmens und die damit verbundenen Arbeitsplätze nicht
unnötig aufs Spiel setzen. Dann jedoch machte ihn sein Anwalt auf die Option
der Prozessfinanzierung aufmerksam: Nach positiver Beurteilung der Chancen
des Klägers bot diese ihm den nötigen finanziellen Rückhalt für seine Klage –
Ernst R. verlangte nun von Google Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz.
Ernst R.s Courage zahlte sich aus: Nur drei Tage nach
der Zustellung der Klage bot Google eine "kaufmännische Lösung" an. Die
Parteien verglichen sich auf eine Zahlung einer hohen fünfstelligen Summe.
"Auf den ersten Blick erscheint die Aufgabe, gegen Google vorzugehen, für
einen Einzelnen natürlich schier unlösbar", fasst Luc Weinmann zusammen.
"Doch mit Unterstützung der D.A.S. Prozessfinanzierung konnte sich der
Unternehmer erfolgreich wehren – schließlich wollte er nicht nur zu seinem
Recht kommen, sondern auch verhindern, dass es anderen Unternehmen so geht
wie ihm."
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