München Stadt/ München Land | 05.07.2010
Grün, gelb, rot – Stuttgart hat als nächste Großstadt die
Feinstaub-Schraube angezogen, seit 1. Juli heißt es für Fahrer mit
roter Plakette: Wir müssen draußen bleiben. Betroffen sind nach
Schätzungen etwa 30.000 Dieselfahrzeuge älteren Baujahrs.
Ähnliches droht in München ab Oktober, wenn dann dort die „Roten“
ausgesperrt werden.
Verlieren dadurch ältere, aber durchaus gut
erhaltene Diesel jeglichen Wert? Es gibt einen Ausweg, sagen die
Experten von TÜV SÜD. Viele Fahrzeuge können mit einem
Partikelfilter nachgerüstet werden. Die staatliche Förderung dazu
wurde gerade bis Ende 2010 verlängert und auch auf Wohnmobile und
leichte Nutzfahrzeuge ausgedehnt. TÜV SÜD fasst die neuesten Fakten
rund um Plakette, Umweltzone und Nachrüstung zusammen.
Von
Birkach bis Zuffenhausen gilt seit Anfang Juli 2010: Die Stuttgarter
wollen die Luft verbessern und lassen deswegen nur noch Fahrzeuge mit
gelber und grüner Plakette innerhalb der Stadtgrenzen fahren. Dabei
gehen die Schwaben mit kleineren Schritten als andere Kommunen voran.
In Berlin und Hannover beispielsweise dürfen seit Jahresbeginn nur
noch Autos mit grüner Plakette in die Stadt.
Das wird rund um den Killesberg erst 2012 der Fall sein. Viele andere
Städte ziehen aber bereits in den kommenden Monaten die Schraube
weiter an. Dazu Philip Puls, Fahrzeugexperte bei TÜV SÜD: „Die
nächsten Städte sind München und Leipzig. In München gilt ab
Oktober 2010 – Einfahrt in den Innenbereich nur noch mit grüner
und gelber Plakette. Die Leipziger starten gleich ausschließlich mit
„grün“ – ab März 2011.“ Den letzten Schritt zur grünen
Plakette vollziehen die Bayern erst im Oktober 2012. Dann sind neben
Dieselfahrzeugen mit den Schadstoffgruppen 2 und 3 besonders auch
solche Selbstzünder vom Einfahrverbot betroffen, die bereits auf
Euro 3 umgerüstet wurden – zum Erhalt der gelben
Einfahrterlaubnis.
Zuschuss
erweitert
Seit
Juni 2010 wird die Nachrüstung wieder mit 330 Euro bezuschusst –
rückwirkend ab 1. Januar 2010. Die Einmalzahlung erhalten auch
Besitzer von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzungen: Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007, Nachrüstung
zwischen Januar und Dezember 2010. Gefördert werden nun auch leichte
Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die nach dem 13. Mai 2010 nachgerüstet
wurden. Weitere Voraussetzungen hier: Der Selbstzünder muss vor dem
17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen worden sein. Die Regelung gilt
bis Ende des Jahres. Anträge dazu können beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.pmsf.bafa.de
gestellt werden.
Steuermalus
umgehen
Wer
nachrüstet, umgeht außerdem eine steuerliche Benachteiligung, die
seit April 2007 Besitzer von ungefilterten Selbstzündern trifft. Der
Steuermalus:
Noch bis März 2011 zahlen Fahrer ohne Filter generell 1,20 Euro pro
100 Kubikzentimeter Hubraum mehr an den Fiskus. „So lohnt sich
Umrüsten auf jeden Fall“, sagt Puls.
Ausnahmeregelungen
gelten weiter
Schwerbehinderte
mit einem Ausweis und eingetragenem Merkzeichen „aG“, „H“
oder „BI“ dürfen auch weiter ohne Plakette in die Umweltzonen
fahren – bundesweit. Oldtimer
sind ebenfalls von der Regelung befreit, sobald sie ein H-Kennzeichen
haben. Auch für Zwei- und Dreiräder braucht man keine Plakette.
Einschränkung:
Quads und Trikes müssen als „Motorrad“ oder „land- und
forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen sein. Achtung:
Anwohner
von Umweltzonen sindnicht grundsätzlich
von der
Plaketten-Pflicht befreit.
Das gilt zudem für Pendler, Umzugswagen, Handwerkerfahrzeuge oder
solche mit ausländischer Zulassung oder roter Händlernummer.
Umrüstung
lohnt
Auch
für Besitzer von Benzinern, beispielsweise Youngtimern, ist Umrüsten
manchmal eine Möglichkeit. Einfach beim Hersteller nachfragen, ob
ein geregelter Katalysator zum Nachrüsten zur Verfügung steht.
Damit gibt’s dann die grüne Plakette. Eine Auskunft darüber, ob
der Oldie für den Filter taugt, gibt es natürlich in jedem TÜV SÜD
Service-Center – ebenso die Plaketten..
Alles
weitere rund um die Umweltzonen unter
www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/feinstaub-plakette
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