München Stadt/ München Land | 08.12.2009

Was
viele Autofahrer nicht wissen: Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist
laut ADAC auch im Dezember noch möglich. Wer den Kündigungstermin 30.
November 2009 verschwitzt hat, dem bietet sich mit dem sogenannten
Sonderkündigungsrecht eine zweite Chance.
Eine
außerordentliche Kündigung steht jedem Autofahrer zu, dessen
Kfz-Versicherung sich erhöht hat. Mit Erhalt der Mitteilung hat der
Versicherte in so einem Fall einen zusätzlichen Monat Zeit, um sich
einen billigeren oder leistungsstärkeren Anbieter zu suchen. Der ADAC
weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft
nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von
einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt
werden.
Deshalb rät der Automobilclub, genau hinzuschauen. Wichtig ist,
dass der Kunde in der schriftlichen Kündigung klar Bezug nimmt auf die
Beitragserhöhung, ansonsten kann diese nach dem 30. November abgelehnt
werden.
Die Chance der außerordentlichen
Kündigung gilt auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ-
oder Regionalklassen teurer geworden ist. Steigt der Beitrag wegen
eines Schadensfalls, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Jederzeit
kündigen können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung dagegen nach einem
Schadensfall. Die Kündigung sollte der Versicherungsnehmer generell per
Einschreiben/Rückschein abschicken. Kauft er ein neues Auto, kann er
dieses ebenfalls bei einem anderen Anbieter versichern.
Beim
Wechsel des Versicherers sollten Verbraucher laut ADAC aber nicht nur
auf einen günstigen Beitrag achten, sondern auch die
Versicherungsleistungen vergleichen. Sonderrabatte muss der neue
Versicherer nicht berücksichtigen. Möglicherweise hat auch der aktuelle
Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger ist als der
bestehende.
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