München Stadt/ München Land | 08.01.2010
UsedSoft wertet
die von Adobe erwirkte Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht (LG)
Frankfurt als letzten verzweifelten Versuch US-amerikanischer
Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten.
Nachdem der
Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Oracle der Nichtzulassungsbeschwerde
zugestimmt hat, ist nämlich jetzt abzusehen, dass ca. Ende 2010 eine
höchstrichterliche Klärung der Rechtslage erfolgt. Bis dahin wollen
offensichtlich Adobe und andere Hersteller die unliebsame Konkurrenz
durch usedSoft mit zweifelhaften Mitteln vom Markt gedrängt haben.
Die
heute ergangene Entscheidung verbietet es der deutschen
usedSoft-Niederlassung HHS usedSoft GmbH vorläufig, mit bereits einmal
verwendeten Adobe-Lizenzen zu handeln. Allerdings gilt diese
Entscheidung nicht für Gebraucht-Software anderer Hersteller, wie etwa
Microsoft. Diese darf weiterhin uneingeschränkt gebraucht gehandelt
werden.
Die HHS usedSoft GmbH hat bereits angekündigt, in
Berufung zu gehen. Damit beginnt voraussichtlich ein längerer Gang
durch die Instanzen. Als nächstes wird in einigen Monaten das OLG
Frankfurt im Einstweiligen Verfügungs-Verfahren entscheiden. Wiederum
einige Monate später wird der Fall im Hauptsache-Verfahren vermutlich
erneut dem LG und dann dem OLG zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend
ist es wahrscheinlich, dass der BGH in letzter Instanz entscheiden
muss.
Bis zu einer endgültigen Klärung können also einige Jahre
vergehen. Die HHS usedSoft GmbH wird den Handel mit gebrauchten
Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen einstellen, bis eine der kommenden
Instanzen die Verfügung wieder aufhebt. Die Entscheidung ist allerdings
noch nicht rechtskräftig. "Wir werden so lange kämpfen, bis entweder
der BGH oder aber der Gesetzgeber den freien Wettbewerb in einem
liberalisierten Software-Markt endgültig ermöglicht", betonte Peter
Schneider, Geschäftsführer der HHS usedSoft GmbH.
Die
Einstweilige Verfügung, die bereits am 25. November 2009 ergangen ist,
hatte Adobe erst am Nachmittag des 18. Dezember 2009 - also kurz vor
den Weihnachtsfeiertagen - zustellen lassen. Dies geschah ganz
offensichtlich in der Absicht, usedSoft Rechtsschutzmöglichkeiten zu
entziehen, was aber misslang. "Dies sind die Taschenspielertricks, mit
denen die US-amerikanischen Software-Monopolisten seit Jahren
versuchen, ihre Kartelle zu retten", unterstrich Peter Schneider. "Aber
auch diesmal wird am Ende der freie Wettbewerb die Oberhand behalten."
Das
Vorgehen von Adobe wirkt umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass der
Software-Riese im Geschäftsjahr 2009 ein operatives Ergebnis von rund
700 Mio. US-Dollar erzielte - bei einem Umsatz von 2,8 Mrd. Zum
Vergleich: Der Gesamtumsatz der usedSoft-Gruppe mit gebrauchten
Lizenzen lag im gleichen Zeitraum bei einer einstelligen
Millionensumme.
Grundsätzlich ist die Rechtslage für den Handel
mit Gebraucht-Software weitgehend geklärt. So hat im Frühjahr 2009 die
damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Handel mit
gebrauchter Software grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Nur wenn
Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es rechtliche
Unklarheiten. Gleichlautend entschieden in den letzten Jahren Münchner
und Hamburger Gerichte. So urteilte etwa das LG München im April 2008,
"dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner
Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von
Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von
Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."
Und schließlich
hatte sogar die Münchner Generalstaatsanwaltschaft bereits im Sommer
2007 festgestellt, dass bei usedSoft "keine Unregelmäßigkeiten
festzustellen sind". Das usedSoft-Warenwirtschaftssystem stelle sicher,
"dass nicht mehr Lizenzen verkauft werden als eingekauft wurden, bzw.
dass nur zuvor auch erworbene Lizenzen verkauft werden."
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