Gebrauchtsoftware-Händler geht in Sachen Adobe in Berufung

usedSoft kämpft weiter für freien Wettbewerb

München Stadt/ München Land | 08.01.2010

UsedSoft wertet die von Adobe erwirkte Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht (LG) Frankfurt als letzten verzweifelten Versuch US-amerikanischer Software-Hersteller, ihr Monopol zu retten.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Sachen Oracle der Nichtzulassungsbeschwerde zugestimmt hat, ist nämlich jetzt abzusehen, dass ca. Ende 2010 eine höchstrichterliche Klärung der Rechtslage erfolgt. Bis dahin wollen offensichtlich Adobe und andere Hersteller die unliebsame Konkurrenz durch usedSoft mit zweifelhaften Mitteln vom Markt gedrängt haben.

Die heute ergangene Entscheidung verbietet es der deutschen usedSoft-Niederlassung HHS usedSoft GmbH vorläufig, mit bereits einmal verwendeten Adobe-Lizenzen zu handeln. Allerdings gilt diese Entscheidung nicht für Gebraucht-Software anderer Hersteller, wie etwa Microsoft. Diese darf weiterhin uneingeschränkt gebraucht gehandelt werden.

Die HHS usedSoft GmbH hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Damit beginnt voraussichtlich ein längerer Gang durch die Instanzen. Als nächstes wird in einigen Monaten das OLG Frankfurt im Einstweiligen Verfügungs-Verfahren entscheiden. Wiederum einige Monate später wird der Fall im Hauptsache-Verfahren vermutlich erneut dem LG und dann dem OLG zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend ist es wahrscheinlich, dass der BGH in letzter Instanz entscheiden muss.

Bis zu einer endgültigen Klärung können also einige Jahre vergehen. Die HHS usedSoft GmbH wird den Handel mit gebrauchten Adobe-Lizenzen aus Volumenverträgen einstellen, bis eine der kommenden Instanzen die Verfügung wieder aufhebt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Wir werden so lange kämpfen, bis entweder der BGH oder aber der Gesetzgeber den freien Wettbewerb in einem liberalisierten Software-Markt endgültig ermöglicht", betonte Peter Schneider, Geschäftsführer der HHS usedSoft GmbH.

Die Einstweilige Verfügung, die bereits am 25. November 2009 ergangen ist, hatte Adobe erst am Nachmittag des 18. Dezember 2009 - also kurz vor den Weihnachtsfeiertagen - zustellen lassen. Dies geschah ganz offensichtlich in der Absicht, usedSoft Rechtsschutzmöglichkeiten zu entziehen, was aber misslang. "Dies sind die Taschenspielertricks, mit denen die US-amerikanischen Software-Monopolisten seit Jahren versuchen, ihre Kartelle zu retten", unterstrich Peter Schneider. "Aber auch diesmal wird am Ende der freie Wettbewerb die Oberhand behalten."

Das Vorgehen von Adobe wirkt umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass der Software-Riese im Geschäftsjahr 2009 ein operatives Ergebnis von rund 700 Mio. US-Dollar erzielte - bei einem Umsatz von 2,8 Mrd. Zum Vergleich: Der Gesamtumsatz der usedSoft-Gruppe mit gebrauchten Lizenzen lag im gleichen Zeitraum bei einer einstelligen Millionensumme.

Grundsätzlich ist die Rechtslage für den Handel mit Gebraucht-Software weitgehend geklärt. So hat im Frühjahr 2009 die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Handel mit gebrauchter Software grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es rechtliche Unklarheiten. Gleichlautend entschieden in den letzten Jahren Münchner und Hamburger Gerichte. So urteilte etwa das LG München im April 2008, "dass der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich ist."

Und schließlich hatte sogar die Münchner Generalstaatsanwaltschaft bereits im Sommer 2007 festgestellt, dass bei usedSoft "keine Unregelmäßigkeiten festzustellen sind". Das usedSoft-Warenwirtschaftssystem stelle sicher, "dass nicht mehr Lizenzen verkauft werden als eingekauft wurden, bzw. dass nur zuvor auch erworbene Lizenzen verkauft werden."
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