Landkreis hat Kasse im Griff

Vorbildliche Haushalts- und Wirtschaftsführung gelobt

Pfaffenhofen - Neuburg | 10.06.2010

Die Regierung von Oberbayern hat kürzlich den Finanzhaushalt des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm für das Jahr 2010 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Dank seiner seit Jahren vorbildlichen Haushalts- und Wirtschaftsführung könne der Landkreis auch in diesem Jahr sein Investitionsprogramm in einer Größenordnung von ca. zehn Millionen Euro wieder ohne Fremdmittel durchführen, heißt es in dem Genehmigungsschreiben.

Der Schwerpunkt der Investitionen liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in diesem Jahr in den Bereichen Schulen (5 Millionen Euro) und Kreisstraßenbau mit Geh- und Radwegen (2,1 Millionen Euro).  Vorbildlich sei auch der Hebesatz für die Kreisumlage mit nur 42 v.H., einem der niedrigsten in ganz Oberbayern. Das bedeute, so die Regierung, dass der Landkreis trotz der Erhöhung der Bezirksumlage im Vergleich zum Vorjahr bei einem nahezu unveränderten Kreisumlagesoll die Kreisangehörigen Gemeinden nicht zusätzlich belastet.

Allerdings zeichnet sich bei der Finanzplanung ab, dass in den kommenden Jahren die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt im Verwaltungshaushalt nicht mehr erwirtschaftet werden kann. Der Landkreis wird demnach ab 2011 zur Finanzierung seiner Investitionsvorhaben bis 2013 eine Kreditaufnahme von fünf Millionen Euro benötigen.

Die Regierung von Oberbayern weist ferner darauf hin, dass der für das Jahresende 2010 geplante Schuldenstand einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 21 Euro entspricht und in Bezug zum Landesdurchschnitt deutlich unterdurchschnittlich und eine außergewöhnliche Leistung ist. Zum Ende des Haushaltsjahres 2010 soll die Verschuldung des Landkreises einschließlich der Beteiligungen bei 2,5 Millionen Euro liegen, geht aus den Planungsunterlagen der Kreiskämmerei hervor. Auf der anderen Seite hat der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm auch ein Sparguthaben von rund 5,7 Millionen Euro.

Selbst wenn im Laufe des Jahres – wie geplant – 2,1 Millionen Euro zur Finanzierung von Ausgaben entnommen werden, wird die gesetzliche vorgeschriebene Mindestrücklage von 0,6 Millionen Euro deutlich überschritten. Die Haushaltsführung des Landkreises ist geordnet, die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist gesichert, betont die Regierung von Oberbayern im Rahmen ihres Genehmigungsschreibens.